Ehrenmitglieder

Die Ehrenmitgliedschaft ist die höchste Auszeichnung, die der BLTV verleihen kann. Personen, die sich um den BLTV oder um die Förderung des Turnwesens in besonderer Weise verdient gemacht haben, können auf Antrag des Verbandsvorstandes von der Delegiertenversammlung zum Ehrenmitglied ernannt werden.
Die Vereine, die Verbände und die Ehrenmitglieder können dem Verbandsvorstand Kandidat/innen für die Ehrenmitgliedschaft vorschlagen. Diese Vorschläge sind dem Verbandsvorstand spätestens drei Monate vor der Delegiertenversammlung zu unterbreiten.
Die Ehrenmitglieder haben an der Delegiertenversammlung Teilnahme-, Diskussions- und Antragsrecht.

BLTV-Ehrenmitglieder
Name
Ernennungsjahr